Du hast noch nie in einer Genossenschaftswohnung gewohnt und hast Fragen dazu? Hier findest du Antworten zu häufigen Fragen rund um Genossenschaftswohnungen.
Ja. Du bewirbst dich in der Regel nicht für den Eintritt in eine Genossenschaft sondern für eine Genossenschaftswohnung. Du musst also nicht in eine Genossenschaft eintreten und dann erhältst du vielleicht eine Wohnung. Du bewirbst dich für eine Genossenschaftswohnung, indem du dich zum Beispiel auf eine Warteliste setzt oder auf Inserat einer freien Genossenschaftswohnung meldest. In der Regel wirst du dann Genossenschafter:in dieser Genossenschaft.
In der Regel können Genossenschaftswohnungen von Personen gemietet werden, die Mitglied der entsprechenden Genossenschaft sind. Die Mitgliedschaft ist in der Regel offen für alle, die die genossenschaftlichen Grundsätze und Anforderungen erfüllen. Dies kann von Genossenschaft zu Genossenschaft leicht variieren, daher ist es ratsam, sich direkt bei der jeweiligen Genossenschaft über die genauen Kriterien zu informieren. In vielen Fällen sind stabile Einkommensverhältnisse und die Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung in der Genossenschaft wichtige Voraussetzungen.
Mitgliedschaft in der Genossenschaft: Zuerst musst du Mitglied in der entsprechenden Genossenschaft werden. Dies erfordert oft das Ausfüllen eines Mitgliedschaftsantrags und gegebenenfalls die Zahlung einer Genossenschaftsanteilseinlage.
Bewerbung für freie Wohnungen: Sobald du Mitglied bist, kannst du dich um freie Wohnungen bewerben. Dies erfolgt normalerweise über die Website oder die Geschäftsstelle der Genossenschaft.
Bewerbungsprozess: Der Bewerbungsprozess kann je nach Genossenschaft variieren. In der Regel musst du deine persönlichen und finanziellen Informationen angeben. Es kann auch sein, dass du dich in einem persönlichen Gespräch vorstellst.
Auswahl durch die Genossenschaft: Die Genossenschaft wählt in der Regel die Mieterinnen und Mieter aus, basierend auf verschiedenen Kriterien wie Einkommen, familiäre Situation und Engagement in der Genossenschaft.
Unterzeichnung des Mietvertrags: Wenn du ausgewählt wirst, unterzeichnest du einen Mietvertrag und ziehst in die Wohnung ein.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Schritte und Anforderungen je nach Genossenschaft variieren können. Es ist ratsam, sich direkt an die jeweilige Genossenschaft zu wenden, um spezifische Informationen zu erhalten.
Hier findest Du weitere Informationen, wie Du zu einer Genosseschaftswohnung kommst
In einigen Genossenschaften gibt es subventionierte Wohnungen. Diese werden in der Regel von Genossenschaften auch als solche ausgeschrieben. Meist auf der Website der Genossenschaften, bei den Wartelisten kannst du vielleicht angeben, dass du eine subventionierte Wohnung suchst. Daneben gibt es städtische Wohnungen, die zum Teil auch subventioniert, also finanziell unterstützt werden.
Nein, in der Regel nicht. Genossenschaften sind selbständig organisiert und regeln ihre Vermietungspraxis in den Statuten. Jede Genossenschaft hat andere Regeln. Es gibt Genossenschaften, denen ist der soziale Gedanke und ein guter Mix an Genossenschafter:innen wichtiger als anderen Genossenschaften. Den Genossenschaften ist natürlich auch wichtig, dass man genügend verdient, um die Miete bezahlen zu können.
Wenn du sehr viel verdienst und Geld keine Rolle spielt, könntest du dich aber fragen, ob du dich nicht lieber für eine normale Miet- oder eine Eigentumswohnung entscheiden möchtest. Die Auswahl ist viel grösser und du nimmst niemand anderem die Wohnung weg, die vielleicht mehr auf eine günstige Wohnung in Zürich angewesen wäre.
Ja. Es gibt zwar ganz viele Familien in Genossenschaftssiedlungen, aber eben nicht NUR Familien. Sie haben aber in der Regel etwas bessere Chancen als Familie eine Genossenschaftswohnung zu erhalten.
Ja, in Genossenschaften gibt es unterschiedlich grosse Wohnungen. Auch für alleinstehende Personen. Wer den Kontakt zu anderen Menschen sucht, ist in einer Genossenschaft besonders gut aufgehoben. Es gibt immer wieder Aktivitäten wie Anlässe, die von den Genossenschafter:innen organisiert werden. Viele Genossenschaften fördern das sehr aktiv, auch mit finanziellen Mitteln.
Um einer Genossenschaft beitreten zu können, erwirbt man Anteilsscheine der Genossenschaft. Man wird sozusagen zum Mitbesitzer der Genossenschaft. Die Höhe der Genossenschaftsanteilen wird durch die Genossenschaft festgesetzt und abhängig vom Wert der Wohnung. Für eine 4.5-Zimmer-Genossenschaftswohnung muss man schon etwa CHF 8’000.- bis 9’000.- rechnen. Dafür entfällt die Mietkaution.
Angenommen du bezahlst für eine 4.5-Zimmer-Wohnung CHF 2’500.- pro Monat, dann wären drei Monatsmieten als Mietkaution bei CHF 7’500.-. Du wirst aber etwa rund CHF 500.- pro Monat an Miete einsparen, dann hättest nach drei Monaten den CHF 1’500.- höheren Betrag für den Anteilsschein bereits eingespart. Bei einem Austritt aus einer Genossenschaft erhältst du die Anteilsscheine wieder zurück. Und in vielen Genossenschaften werden die Anteile gut verzinst, bei der ASIG zum Beispiel aktuell mit 2.5%. Bei CHF 9’000.- wäre das ein Zins von CHF 225.- pro Jahr.
Es gibt also zahlreiche gute Gründe, um in einer Genossenschaftswohnung zu wohnen.
Trage dich in die E-Mail-Liste ein und werde kostenlos über neue Genossenschaftswohnungen informiert:
Photo by Camylla Battani on Unsplash